Seit dem 08.03.2021 gilt die 17. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz, diese ist mit einigen Lockerungen zumindest im Freien verbunden. Die Tennishallen bleiben weiter geschlossen. Im folgenen Schaubild erhalten Sie eine Übersicht über die aktuellen Regelungen.

Die aktuellen Regelungen im Überblick. ©TVRP

Ab einer landesweiten Inzidenz über 50 an drei aufeinanderfolgenden Tagen müssen Landkreise/kreisfreie Städte mit einen Inzidenzwert über 50 Allgemeinverfügungen erlassen, die den Sport wieder einschränken. Ab einer landesweiten Inzidenz über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen müssen Landkreise/kreisfreie Städte unabhängig von den landesweiten Inzidenz Allgemeinverfügungen erlassen, die den Sport wieder einschränken. Bitte beachten Sie also generell die Regelungen der Behörden vor Ort.

Quelle: www.rlp-tennis.de